Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft


Die erste Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft

Die Einnistung einer Schwangerschaft in der Gebärmutter erfolgt in der Woche vor der erwarteten Periodenblutung zunächst in Form eines winzigen Zellhaufens. Dann wird auch schon der Schwangerschaftstest positiv. Sichtbar wird die Schwangerschaft im Ultraschall, wenn ein kleines Fruchtbläschen entstanden ist, etwa eine Woche nach Ausbleiben der Blutung. Der richtige Zeitpunkt für die erste sonographische Untersuchung ist dann etwa zwei Wochen nach Ausbleiben der Blutung. Zu diesem Zeitpunkt kann die Schwangerschaft meist sicher lokalisiert werden, manchmal ist auch der kleine Embryo schon mit Herzaktionen sichtbar.


Routine-Ultraschall

Die Mutterschaftsverordnung sieht drei Ultraschalluntersuchungen über die gesamte Schwangerschaft vor: in der 8. bis 12., dann in der 18. bis 22. und schließlich in der 28. bis 32. Schwangerschaftswoche. Diese sonographischen Routineuntersuchungen  dienen in erster Linie der Feststellung regelrechten kindlichen Wachstums. Gemessen werden bei jeder Untersuchung der kindliche Kopfdurchmesser (-umfang), der Durchmesser (Umfang) des kindlichen Brustkorbs und die Länge des kindlichen Oberschenkelknochens. Darüber hinaus wird die Menge des Fruchtwassers eingeschätzt und der Zustand des Mutterkuchens überprüft. Es liegt auf der Hand, dass es kaum möglich ist, den Zustand einer heranreifenden Kindes sorgfältig zu beschreiben, wenn nur alle 10 Wochen eine Untersuchung erfolgt. Deshalb bieten wir engmaschigere Kontrollen als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an. Dabei können selbstverständlich auch Bilder für das zukünftige Familienalbum aufgenommen werden.


Gesetzliche Einschränkungen von Ultraschalluntersuchungen

Seit der Anwendung von Ultraschall in der Schwangerenbetreuung und Geburtshilfe wird die Methode kritisch begleitet bezüglich schädlicher Nebenwirkungen auf das werdende Kind. Obwohl mit keiner einzigen zuverlässigen Untersuchung eine Gefahr für die Gesundheit von Kindern mit Mutterleib dokumentiert wurde, wurde der Ultraschall jetzt der Strahlenschutzverordnung unterworfen . „Babyfernsehen“ soll verhindert werden. Die bei uns vorgenommenen Ultraschalluntersuchungen erfolgen allerdings sämtlich mit medizinischer Begründung, so dass sich in der sorgfältigen Betreuung Ihrer Schwangerschaft keine Einschränkungen ergeben.

 

Farbdoppleruntersuchung


Bei der Ultraschalluntersuchung mit dem Farbdoppler werden Strömungen dargestellt. Diagnostisch bedeutend sind dabei vor allem Blutströmungen, also der Blutfluß in den Gefäßen. Sowohl mütterliche (Arterien der Gebärmutter) als auch kindliche Blutgefäße (Nabelschnur, Bauchschlagader, Hirnarterien u.a.) werden untersucht.
Mit der Untersuchung kann eine klare Aussage zur Frage erreicht werden, ob das Kindchen im Mutterleib gut versorgt ist oder ob Gefahren drohen. Wichtig ist dies vor allem, wenn durch einen kindlichen Wachstumsrückstand Zeichen für solche Gefahren gegeben sind. Die Untersuchung der mütterlichen Gefäße gibt darüber hinaus Hinweise auf die Wahrscheinlichkeit aktueller oder späterer Gefährdung der werdenden Mutter.



Feindiagnostik

Die Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge sehen ein bestimmtes Programm vor, durch das Ihr Kindchen Punkt für Punkt sorgfältig untersucht wird. Ist alles unauffällig, können Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß die Organe Ihres Kindes unauffällig entwickelt sind.
Bestimmte Zeichen (z. B. das Nackenödem) gehen gehäuft mit Chromosomenanomalien einher, unter anderem auch mit Trisomie 21. Andererseits ist bei einer Nackentransparenz im unteren Normbereich Ihr Risiko für ein Kind mit einer Chromosomenanomalie etwa zehnmal niedriger als bei nicht untersuchten Frauen Ihrer Altersgruppe.