Individuelle Gesundheitsleistungen - IGeL


Die individuellen Gesundheitsleistungen sind in der Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen etabliert worden, nachdem die gesetzlichen Krankenkassen für die individuelle Behandlung ihrer Versicherten Budgets eingeführt haben. Das bedeutet, dass es in jedem Quartal eine Obergrenze für jede Versicherte gibt, jenseits derer die Krankenkassen nicht mehr bezahlen, selbst wenn die Leistungen medizinisch erforderlich sind. Das das Bezahlsystem kompliziert ist und über die sogenannte KV (Kassenärztliche Vereinigung) abgewickelt wird, ändert nichts an der Tatsache der Vergütungseinschränkung für erbrachte Leistungen.

Bei der Behandlung von Privatpatientinnen und Selbstzahlerinnen spielen IGeL keine Rolle. Hier erfolgt die Verrechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Diese Gebührenordnung enthält den Passus, dass Leistungen überhaupt erst erbracht (und verrechnet) werden dürfen, wenn sie medizinisch begründet sind. Es ist eine Frage eines vertrauensvollen Arzt-Patient-Verhältnisses, dass dieser Passus beachtet wird.

Wenn sich Selbstzahlerinnen bei uns behandeln lassen, kommen also keine IGeL zur Anwendung, sondern es werden ausschließlich medizinisch sinnvolle Leistungen erbracht und nach GOÄ verrechnet. Der Rechnungsbetrag überschreitet dabei grundsätzlich nicht Betrag, der in Kassenarztpraxen für die gleiche Leistung als IGeL verrechnet wird.



***