Gesetzlicher Versorgungsauftrag

Seit dem 1. April 2022 haben wir unseren bis dahin ausgeübten gesetzlichen Versorgungsauftrag an die Frauenärztin Susann Seibert abgegeben, die durch diesen Übergang zusammen mit der bereits seit Jahren niedergelassenen Frauenärztin Dr. Martina Schultheiß eine Gemeinschaftspraxis errichten konnte. Wir haben damit sicherstellen können, dass unsere gesetzlich versicherten Patientinnen auch künftig eine gesicherte frauenärztliche Betreuung haben.

Andererseits können wir selbst seit April 2022 grundsätzlich nicht mehr über das Versichertenkärtchen abrechnen.



Behandlung im Selbstzahlersystem

Nicht selten geschieht es, dass gesetzlich versicherte Patientinnen eine Untersuchung und/oder Behandlung wünschen, für deren Kosten sie selbst aufkommen müssen. Gründe können die Schnelligkeit der Terminvergabe, der Wunsch nach einer zweiten Meinung oder auch der Wunsch sein, durch einen bestimmten Arzt behandelt zu werden.

In unserer Praxis erhalten in diesem Fall Patientinnen einen schnellen Termin und nach der Behandlung eine Rechnung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet wird. Den voraussichtlichen Rechnungsbetrag erfahren Sie ggf. (auch telefonisch) bei unserer Rezeption. Eine Besonderheit in unserem System ist, dass Sie bei der Erfordernis weiterer Maßnahmen (Rezeptur, Überweisung, Einweisung, Schwangerenbetreuung) dann weiter im Rahmen Ihrer gesetzlichen Versicherung betreut werden können. Die gute Kooperation mit der Gemeinschaftspraxis der Frauenärztinnen im Hause macht das möglich.



Privatpatientinnen

Privatpatientinnen bekommen nach erfolgter Behandlung eine Rechnung, die in aller Regel von der zuständigen Privatkrankenkasse, manchmal anteilig von der Beihilfestelle, vollständig erstattet wird. Arztrechnungen werden grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt, die bestimmte Steigerungsfaktoren eines Einfachsatzes vorsieht. Der vorgegebene Rahmen wird bei uns selbstverständlich berücksichtigt. Abdingungen zum Zweck erhöhter Gebühren sind bei uns unüblich.

Auch für Privatpatientinnen erweist sich die Kooperation mit der Gemeinschaftspraxis der Frauenärztinnen im Hause als Vorteil: so ist geregelt, dass unsere Patientinnen dort jederzeit kurzfristige Termine bekommen, wenn bei uns niemand erreichbar sein sollte. Um diesen Fall aber erst gar nicht eintreten zu lassen, haben unsere Stammpatientinnen über eine Mailadresse jederzeit Zugang zum Arzt.

Die Weiterführung unserer Praxis auch in den nächsten Jahren ist vorgesehen. Sollten sich in dieser Planung Änderungen ergeben, so ist die Übernahme aller Patientinnen, die das wünschen, in der Gemeinschaftspraxis Dr. M. Schultheiß/S. Seibert gesichert.