Ambulantes Operieren


Zahlreiche Operationen in der Frauenheilkunde sind für eine ambulante Ausführung geeignet. Dazu gehören etwa die Ausschabung (meist mit Spiegelung der Gebärmutter), die Entnahme von Gewebe am Gebärmutterhals, die Bauchspiegelung und auch kleine Brustoperationen.

In Gegensatz zur wörtlichen Bedeutung des Begriffs ("Operieren im Umhergehen") ist eine ambulante Operation aber kein Spaziergang. Sie haben ein Recht auf gleiche Sorgfalt wie bei einem stationär ausgeführten Eingriff und ihre Ärzte haben die Pflicht, möglichst gleiche Sicherheit für Ihre Operation zu schaffen. Dies gilt besonders für Behandlungen in Allgemeinnarkose. Es kann sein, dass ein technisch ambulant leicht durchführbarer Eingriff wegen des Narkoserisikos doch stationär ausgeführt werden muss.

Die Frauenkliniken am Klinikum Fulda und am Herz-Jesu-Krankenhaus sowie die Frauenklinik der Main-Kinzig-Klinik Gelnhausen sind unter der Leitung ihrer Chefärzte zum Verfahren des Ambulanten Operierens zugelassen. Auch in der Belegabteilung des Eichhof-Krankenhauses Lautberbach wird qualifiziert ambulant operiert. Unsere Patientinnen weisen wir bei entsprechendem Bedarf in der Regel diesen Kliniken zu. Auch nicht privat versicherte Patientinnen haben dabei ein Recht auf die Behandlung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt der dortigen Ärzteteams.

Nach einer ambulanten Operation verbringen Sie die ersten Stunden in einem speziellen Aufwachraum.  Für den Transport nach Hause und eine Sicherheitspräsenz über 24 Stunden benötigen Sie eine Vertrauensperson, etwa den Ehegatten oder einen sonstigen nahen Angehörigen. Falls nach dem Eingriff Probleme bestehen sollten, finden Sie zu jeder Zeit Hilfe bei den ärztlichen Diensten der Klinik, in der die ambulante Operation ausgeführt wurde.