Gynäkologische Sprechstunde



In der Gynäkologischen Sprechstunde erfolgt die Untersuchung (ggf.einschließlich Ultraschall) und Beratung bei Beschwerden und Befunden, die von den Genitalorganen ausgehen. Sichtbare und tastbare Veränderungen, Schmerzen oder sonstige Mißempfindungen können Grund sein, eine gynäkologische Untersuchung vornehmen zu lassen.

Nötigenfalls wird auch untersucht mit der Fragestellung, ob ein operativer Eingriff erforderlich oder vermeidbar ist. Sie haben die Möglichkeit eines Arztgesprächs vor stationärer Einweisung zu gynäkologischen Operationen.


Zweite Meinung

Es ist ratsam und auch üblich, vor schwierigen Entscheidungen bei einer weiteren Ärztin/einem weiteren Arzt eine zweite Meinung einzuholen. Dies kann von der Frage einer Hormonbehandlung bis zur Entscheidung über die Notwendigkeit einer Operation alle Gebiete betreffen. Der befragte Arzt muß dabei die erste Meinung nicht kennen, er sollte aber informiert sein über die bisherige Krankheitsgeschichte und die Möglichkeit haben, wichtige Unterlagen aus der Vergangenheit einzusehen. Die zweite Meinung wird häufig das Vertrauen in die bisherige ärztliche Behandlung bestärken, sodaß sich nach erfolgter Konsultation in der Regel kein Arztwechsel ergeben wird. Wir sehen häufig Patientinnen zur Einholung einer zweiten Meinung.